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Oberstufe


Der Informationsabend zur Oberstufe
findet statt am
Mittwoch, dem 28.4.2010 19.30 Uhr
in der Kuhle
für die 10. Klassen und Eltern.


Information zur Oberstufe am Eckhorst
Allgemeine Information zur Profiloberstufe
Die Profiloberstufe am Eckhorst /a>




Wir haben eine überschaubare Oberstufe, die mehrere Vorteile bietet:

  • aufgrund der nicht zu starken, aber tragfähigen Jahrgangsstärken führen wir in der Mehrzahl kleine Kurse;

  • andererseits ermöglicht die Kooperation der gymnasialen Oberstufe am Ort ein breites Kursangebot, das alljährlich auf die Interessenlage unserer Schülerinnen und Schüler zugeschnitten wird.

Die Oberstufe beginnt in Klasse 11 mit einem Einführungsjahr. Dort findet der Unterricht noch weitgehend im Klassenverband statt – nur in den recht zahlreichen Wahlfächern wird nach Interessengruppen gegliedert. Auch die Betreuung und Beratung liegt noch in der Hand der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers. Das Lernen konzentriert sich auf das Einüben von Arbeitsweisen, Methoden und Fertigkeiten, die für die spätere Arbeit in den Kursen unerlässlich sind, aber auch auf ein späteres Studium oder eine Berufsausbildung vorbereiten.

  • Schülerinnen und Schüler mit eher naturwissenschaftlichen Interessenschwerpunkten können Informatik als Wahlfach belegen. Im Kurssystem weitergeführt, kann es dort die zweite Naturwissenschaft ersetzen und auch als Prüfungsfach fürs Abitur gewählt werden. Die vorzügliche Ausstattung unseres Computerraums lässt kaum Wünsche offen, und selbstverständlich kann man von dort aus auch im Internet surfen. Eine Fülle von Arbeitsgemeinschaften bereitet schon in der Mittelstufe darauf vor.

  • Erfahrungen mit dem Schwerpunkt staatsbürgerlicher Bildung vermittelt unsere jährliche Exkursion mit den 11. Klassen nach Berlin. Der Besuch des Deutschen Bundestages und einiger Ministerien schafft Nähe und Einblicke in den politischen Betrieb diesseits der üblichen Medienvermittlung. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet diese letzte Reise im Klassenverband noch einmal ein besonderes Gemeinschaftserlebnis.

  • Der projektorientierte Schüleraustausch mit Gymnasien in Florenz und Empoli fördert das wechselseitige Verständnis für Geschichte, Kultur und Lebensart auf europäischer Ebene.

Das Kurssystem startet in Jahrgang 12 mit der Wahl von Grund- und Leistungskursen nach persönlicher und evtl. beruflicher Schwerpunktsetzung. Die nach persönlicher Neigung aus dem Kreis der Lehrkräfte gewählten Tutorinnen und Tutoren stehen ihren Schützlingen beim Gang durch die vier Kurshalbjahre beratend zur Seite.

  • Das Wirtschaftspraktikum im ersten Halbjahr der 12. Klasse soll Einblicke in betriebliche und wirtschaftliche Zusammenhänge gewähren. Der Arbeit in den Betrieben geht eine gründliche Vorbereitung in Gesprächen mit Vertretern der Wirtschaft voraus. Die neu gewonnenen Erfahrungen werden in Praktikumsberichten ausgearbeitet und in einem Abschlussseminar diskutiert.

  • Der Wahlgrundkurs Rechtskunde bietet die Gelegenheit, sich mit Aufbau und Funktion unseres Rechtsstaates vertraut zu machen.

  • Die Lehrkräfte in der Oberstufe bemühen sich auf vielfältige Weise, Interesse und Teilnahme am kulturellen Leben zu fördern. Dazu gehört z.B. die regelmäßige Organisation von Theaterbesuchen in Hamburg und Lübeck.

  • Einen Höhepunkt im Schulleben der gymnasialen Oberstufe bilden sicherlich die Studienfahrten, die im zweiten oder dritten Kurshalbjahr durchgeführt werden. Sie werden intensiv vorbereitet und führen an Standorte, von denen ausgehend kulturelle, historische oder geographische Studien betrieben werden können. Z.B. Prag, Wien, Budapest, die Städte Oberitaliens, Barcelona oder die Provence waren und sind interessante Ziele. Ferner bieten die Fahrten noch einmal ein Gemeinschaftserlebnis, bevor der Endspurt zum Abitur beginnt.


Wolfgang Fester 2/2004


Information zur Oberstufe am Eckhorst
Allgemeine Information zur Profiloberstufe 2008
Die Profiloberstufe am Eckhorst 2008

Informationen zur Oberstufenverordnung (OAPVO) zur Profiloberstufe,
Bargteheide, im März 08

Diese Informationsschrift soll unseren Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern eine erste Hilfe sein, sich in den Rechtsvorschriften zurechtzufinden.

1. Allgemeines

1.1 Oberstufengliederung

1.1.1 Die Einführungsphase ist der Jahrgang 11. Der Unterricht findet im Klassenverband statt. Am Ende erfolgt eine Versetzung nach Jahrgang 12 in die Qualifikationsphase.

1.1.2 Die Qualifikationsphase umfasst den 12. und 13. Jahrgang und gliedert sich in vier Halbjahre:
12.1, 12.2, 13.1 und 13.2. Der Unterricht erfolgt im Klassenverband. Das Halbjahr 13.2 (4.Halbjahr der Qualifikationsphase) schließt mit der Abiturprüfung ab.

1.2.1 Beratung
Die Schülerinnen und Schülern werden bei uns jährlich auf teilnahmepflichtigen Veranstaltungen (meist im Rahmen einer Unterrichtsstunde) über die für sie aktuellen Regelungen der OAPVO informiert (Kurswahlverpflichtungen, einzuhaltende Termine etc.). Darüber hinaus beraten die Klassenlehrer(innen). Zur Klärung offener Fragen und Besprechung persönlicher Anliegen steht darüber hinaus auch der Oberstufenleiter zur Verfügung.

1.2.2 Informationspflicht, Terminbeachtung – Grundsätzlich gilt:
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich über die wesentlichen Regelungen der OAPVO zu informieren und zu überprüfen, ob ihre jeweiligen Entscheidungen der Verordnung entsprechen. D.h. jede Schülerin und jeder Schüler trägt selbst die Verantwortung für ihre bzw. seine Wahlentscheidungen und Willensbekundungen. Wir bitten daher alle Schüler(innen) nachdrücklich darum, in ihrem eigenen Interesse alle terminlich fixierten Entscheidungen sorgfältig und termingerecht zu treffen und die gesetzten Abgabetermine unbedingt einzuhalten. Andernfalls trifft die Schule die Entscheidungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, was auch den Rücktritt um eine Jahrgangsstufe bedeuten kann.

Wichtige aktuelle Informationen, Termine, Regelungen sind am Oberstufeninfokasten vor Raum E48 im Neubautrakt angeschlagen, der deshalb als wichtige Informationsquelle regelmäßig frequentiert werden muss. Angeschlagene Termine gelten in der großen Pause des folgenden Tages als mitgeteilt!

Ferner sind die Mitteilungsordner neben dem Dienstzimmer des Oberstufenleiters regelmäßig zu frequentieren, da hier Elternbriefe oder Jahrgangsinformationen wie z.B. Klassenarbeitsübersichten oder Ähnliches zur Abholung bereitgelegt werden. Darüber hinaus warten hier Infoschriften zur Berufsorientierung oder zur Information über Angebote von Hochschulen auf interessierte Abnehmer(innen).

1.3 Zuweisung der Fächer zu Aufgabenfeldern

In der Oberstufe werden die Fächer Aufgabenfeldern zugewiesen.
  1. Das erste Aufgabenfeld ist das „sprachlich-literarisch-künstlerische“. Es umfasst die Fächer Deutsch (D), die Fremdsprachen (FS), Musik (Mus) und Kunst (Ku).

  2. Das „gesellschaftswissenschaftliche“ Aufgabenfeld (II) enthält die Fächer Geschichte (G), Erdkunde (Ek), Wirtschaft/Politik (WiPo) und Religion (Rel)/Philosophie(Phil)

  3. Dem „mathematisch-naturwissenschaftlichen“ Aufgabenfeld (III) sind die Fächer Mathematik (M), Physik (Ph), Chemie (Ch), Biologie (Bio) und Informatik (Inf) zugeordnet.

  4. Keinem speziellen Aufgabenfeld gehören Sport (Sp) und Rechtskunde (Rk) an.

Die Einteilung ist bedeutsam, weil den Aufgabenfeldern bestimmte Belegpflichten zugeordnet sind, die einbringepflichtigen Halbjahresleistungen und die Mindestleisungen für die Zulassung zum Abitur nach Aufgabenfeldern spezifiziert sind und jedes Aufgabenfeld unter den fünf Abiturprüfungsfächern vertreten sein muss.

1.4 Belegpflicht in der Profiloberstufe:

Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht zur Belegpflicht in der Profiloberstufe. Dabei sind die regulär zu erteilenden Unterrichtsstunden in Klammer hinter die Abkürzung für das Fach gesetzt.


Aufgabenfeld 11. Jahrgangsstufe
(Einführungsphase)
12. Jahrgangsstufe
(Qualifikationsphase)
13.Jahrgangsstufe (Qualifikationsphase)
1. Sprachlich-
literarisch-künstlerisches
Aufgabenfeld
D(3) D (4) D (4)
FS1 (3) FS1 (4) FS1 (4)
E/F/L(2) E/F/L(2) E/F/L(2)
Ku oder Mus (2) Ku oder Mus (2) Ku oder Mus (2)
2. Gesellschafts-
wissenschaftliches
Aufgabenfeld
G (2) G (2) G (2)
WiPo (2) WiPo (2) Wipo oder EK oder RELPHIL(4 je 2))
Ek (2) RELPHIL(2)
Rel oder Phil (2)
3. Mathematisch-
naturwissenschaftliches
Aufgabenfeld
M (3) M (4) M (4)
NW1 (2) NW1 (2) NW1 (2)
NW2 (2) (Inf) NW2 (2) (Inf) NW2 (2) (Inf)
NW3 (2)
4.Profilbereich(I,II,III)
bereits gezählte Fächer
PGF(3) PGF(4) PGF(4)
PEF1(2) PEF1(2) PEF1(2)
PEF2(2) PEF2(2) PEF2(2)
Seminarfach Sem(2) Sem(2) Sem(2)
5. Fächer ohne Feldzuordnung Sp(2) Sp(2) Sp(2)
Mindeststundenzahl im Jahrgang 34 34 34
Neu beg. Fremdsprache kommt nur für das sprachliche Profil in Frage und wird nicht zugesichert NFS(4) NFS(4) NFS(4)
Abkürzungen FS: Fremdsprache
NW: Naturwissenschaft
PGF: profilgebendes Fach
PEF: profilergänzendes Fach

Der Unterricht findet im Klassenband statt. Die tatsächlich in einer Klasse (einem Profil) im Rahmen der Belegpflicht angebotenen Fächer legt die Schule unter Berücksichtigung des Schulprofils und der jeweils Profil und Jahrgang prägenden Thematik fest. Die Profilklasse kann ein- und letztmalig zum Ende von 11.1 gewechselt werden.

Deutsch, eine Fremdsprache (FS) und Mathematik sind Kernfächer. Sie werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und zwei von Ihnen sind schriftliche Abiturprüfungsfächer mit Zentralabitur.

Das Profilfach (PGF) wird ebenfalls auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und ist schriftliches Abiturprüfungsfach, wegen schulspezifischer Thematik aber nie Zentralabiturfach. Dem Profilfach werden zwei weitere Fächer unter fachübergreifender Thematik zugesellt, die verschiedenen Aufgabenfeldern entstammen (PEF). Das Profil kann im Rahmen der Möglichkeiten zum Ende von 11.1 gewechselt werden. Anspruch auf ein bestimmtes Profil besteht nicht.

Alle anderen Fächer werden auf grundlegendem Niveau unterrichtet (zweistündig).
Das Seminarfach kann eingerichtet werden und wird dann einem Aufgabenfeld zugeordnet. Die beiden Stunden können aber auch zur Verstärkung anderer Fächer oder für ein zusätzliches Fach verwendet werden.

1.5: Leistungsbewertung und Leistungsarten

Für die Leistungsbewertung stehen wie sonst auch die Noten „sehr gut“ bis „ungenügend“ zur Verfügung, nur wird die „Tendenz“ durch Zensurenpunkte (ZP) ausgedrückt (siehe Tabelle ).

Note Zensurenpunkte
+
sehr gut I 15 14 13
gut II 12 11 10
befriedigend III 9 8 7
ausreichend IV 6 5 4
mangelhaft V 3 2 1
ungenügend VI 0

Die schriftliche Leistung wird allein aus den Noten der Klausur(en) und der vergleichbaren Leistungen gebildet. Die Unterrichtsbeiträge umfassen alle sonstigen individuell zurechenbaren Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem zu benotenden Fach. Zu Beginn eines Schuljahres gibt die Fachlehrkraft die Kriterien für die Bewertung der mündlichen Leistung bekannt. Der mündliche Leistungsstand wird mindestens einmal pro Halbjahr mitgeteilt, und zwar rechtzeitig vor Ende eines Schulhalbjahres, damit eine Verbesserung der Note noch möglich ist.

Kompetenzen, die bewertet werden:

  • Sachkompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Selbstkompetenz

Die Noten werden gebildet aus:
  1. Unterrichtsbeiträge zu mehr als 50%
  2. Klassenarbeiten und / oder vergleichbare Leistungen:
    • Schriftliche Hausarbeit
    • Projekte, z.B. mit Experimenten
    • Referate
    • andere Präsentationen

Die Besondere Lernleistung (Umfang etwa 2 Hj) besteht aus :
  • Schriftlicher Dokumentation (ca. 30 Seiten)
  • Kolloqium vor Prüfungsgremium zu Thema und Arbeit

In jedem Fach außer Sport wird pro Halbjahr eine Klassenarbeit geschrieben, in 3-4-stündigen Fächern zwei Klassenarbeiten oder eine vergleichbare Leistung. (Die Klassenarbeiten sind in der Regel zweistündig, Näheres wird ein Erlass regeln). Nicht mitgeschriebene Klausuren sind grundsätzlich nach zu schreiben, es sei denn, die Schülerin oder der Schüler ist nicht in der Lage, einen wichtigen Grund für ihre/seine Abwesenheit nachzuweisen. Dann wird für die nicht erbrachte schriftliche Leistung die Note „ungenügend“ festgesetzt. Jeder Schüler und jede Schülerin muss in der Qualifikationsphase zusätzlich in zwei Fächern eine einer Klassenarbeit vergleichbare Leistung erbringen. Er/sie hat dabei keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fach. Die Leistungen werden in den betreffenden Fächern gleichwertig mit der Klassenarbeit als schriftliche Leistung gewertet.

Im Seminar wird, wenn es stattfindet, in einem Halbjahr an Stelle einer Klassenarbeit eine schriftliche Hausarbeit mit Präsentation angefertigt. Stattdessen kann auch eine „Besondere Lernleistung“ im herkömmlichen Sinne eingebracht werden. Eine solche Besondere Lernleistung kann auch als 5. Abiturprüfungsleistung gezählt werden – aber sie kann nur im Seminar oder im Abitur oder als „Vergleichbare Leistung“ eingebracht werden.

Die Noten am Ende von Jahrgang 11 sind Ganzjahresnoten. Sie sind Grundlage für den Aufstieg in die Qualifikationsphase. Daher wird die Leistungsentwicklung im zweiten Halbjahr besonders berücksichtigt. Aber auch hier hat die Fachlehrkraft einen pädagogischen Ermessensspielraum. Die Noten werden erst auf der Klassenkonferenz, die zu jedem Zeugnistermin statt finden, rechtsgültig beschlossen.

In der Qualifikationsphase führt die Benotung eines Kurses mit den ZP 4, 3, 2, 1 Punkt(e) zu einer Minderleistung. Die Zahl der Minderleistungen unter den in den Abiturblock einbringepflichtigen Halbjahresleistungen ist immer begrenzt, und zwar nach Zahl und Aufgabenfeld. Zu viele davon haben ein Nichterreichen der FHR bzw. die Nichtzulassung zum Abitur zur Folge. Also schon die Note „schwach ausreichend (4 Punkte)“ reicht als Ergebnis de facto nicht mehr aus. 0 Punkte führen zur Aberkennung der Halbjahresleistung und damit zumindest bei durchgehend zu belegenden Fächern zum Rücktritt um eine Jahrgangsstufe.

1.6 Abwesenheit wegen Krankheit oder Beurlaubung

Beurlaubungen bis zu einer Woche werden auf schriftlichen Antrag hin von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer ausgesprochen. Längere Beurlaubungen und solche im direkten Anschluss an Ferien können nur vom Schulleiter ausgesprochen werden. Es versteht sich von selbst, dass man nur im Vorhinein um Beurlaubung bitten kann. Beurlaubungen an Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen durch den Schulleiter möglich. Eine Fahrprüfung z.B. ist kein solcher Ausnahmefall.

Jede Schülerin und jeder Schüler muss bei Abwesenheit vom Unterricht über die Gründe unverzüglich einen Nachweis führen. Dazu dient ein „Entschuldigungsbuch“, in das alle Beurlaubungsanträge und alle Fehlzeiten aus Krankheitsgründen eingetragen und von einem Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler bzw. der volljährigen Schülerin unterschrieben werden. Die Einträge werden von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer abgezeichnet.

Wer während einer Klausur fehlt, sollte auf jeden Fall ein ärztliches Attest (Unterschrift des Arztes!) bereithalten, wenn sich das Fehlen nicht durch längere der Schule bekannte Erkrankung selbst erklärt. Bei uns wird eine versäumte Klassenarbeit, wenn die Schülerin oder der Schüler das Vorliegen „eines wichtigen Grundes“ NICHT NACHWEISEN kann, mit „ungenügend, 0 Punkte“ bewertet.

Die Vorlage des Entschuldigungsbuches ist eine Bringeschuld, die sehr ernst genommen werden sollte. Eine Häufung unentschuldigter Stunden (mehr als 20 innerhalb von 30 Tagen) kann nach §19 (4) SchulG zur Entlassung aus der Schule führen. Diese Maßnahme kann bei uns sofort vollzogen werden, da die Eltern bzw. die volljährigen Schüler(innen) zu Beginn eines jeden Schuljahres darauf hingewiesen werden. Wer auf Grund dieser Maßnahme die Schule verlassen muss, kann an keiner anderen Schule mit gleichem Bildungsziel mehr aufgenommen werden.

Wer sich durch häufiges Fehlen in einem Fach der „Leistungsfeststellung“ entzieht, erhält die Note „ungenügend“. Das kann zum Rücktritt um eine Jahrgangsstufe führen.

Zeugniskonferenzen für jede Klasse führen halbjährlich zur Festsetzung der Zeugnisse. Am Ende des Einführungsjahres werden Ganzjahresnoten erteilt und es findet eine Versetzung in die Qualifikationsphase statt.

Versetzung von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase immer dann,

  • wenn alle Fächer mindestens mit „ausreichend“ beurteilt worden sind
  • sonst entscheidet die Zeugniskonferenz nach pädagogischem Ermessen
  • Maßstab ist der voraussichtlich mögliche Erfolg in der Qualifikationsphase auf der Basis des erreichten Leistungsstands

Wiederholung eines Schuljahres auf Antrag oder bei drohender Nichtzulassung zum Abitur ist genau einmal möglich. (§18(4) SH-SchulG)
Die Höchstverweildauer in der Profiloberstufe beträgt 4 Jahre.


2.0 Zeugnisse

Die Halbjahreszeugnisse der Oberstufe werden auf den halbjährlichen Zeugniskonferenzen festgelegt und von den Schülerinnen und Schülern zu einem „Studienbuch“ zusammengeheftet. Diese Zeugnissammlung dient bei der Meldung zur Abiturprüfung(§10 (1)) als Beleg dafür, dass man die Beleg- und Leistungspflichten für die Zulassung erfüllt hat.

2.1 Vorbereitung der Abiturprüfung, Fachhochschulreife

Maßgebend für das Abitur sind die Leistungen der Qualifikationsphase, die aus den Halbjahren 12.1, 12.2, 13.1 und 13.2 besteht. Es gibt Mindestanforderungen für die in die Abitur/Fachhochschulreifeverpflichtung einzubringenden Halbjahresleistungen: Mit „ungenügend“ abgeschlossene Halbjahre gelten als nicht erbracht und müssen wiederholt werden, wenn sie eingebracht werden müssen. (vgl. 2.3). Halbjahresleistungen mit weniger als 5 Punkten (ausreichend ohne Abstriche) gelten als Minderleistungen, von denen pro Aufgabenfeld und auch insgesamt ( maximal 8 von 40) nur eine begrenzte Anzahl zulässig ist.
In Klasse 12 muss ein Wirtschaftspraktikum im Rahmen des Faches WiPo absolviert werden.

Nach Klasse 12 kann die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erreicht werden. Die Bedingungen hierzu kann man einem gesonderten Infoschreiben bzw. im Internet dem § 23 der OAPVO entnehmen. Für ein Studium an einer Fachhochschule ist zusätzlich ein mindestens einjähriges Praktikum erforderlich, nach dessen Ableistung man frühestens die vollständige Fachhochschulreife besitzt.

2.2 Abiturprüfungsfächer

Zu Beginn von Klasse 13 legt jeder Schüler und jede Schülerin die Abiturprüfungsfächer fest und entscheidet über die Prüfungsform für das fünfte Abiturprüfungsfach (schriftliche Prüfung, Präsentationsprüfung, Besondere Lernleistung) (P5)

  • Zwei der drei Kernfächer sind schriftliche Abiturprüfungsfächer. Sie werden im Zentralabitur geprüft.
  • Das Profilfach ist drittes schriftliches Abiturprüfungsfach. Es wird wegen der schulspezifischen Schwerpunktsetzung nicht zentral geprüft.
  • Ein weiteres Fach wird als mündliches Prüfungsfach festgelegt (P4)
  • Ein weiteres Fach wird als fünftes Prüfungsfach festgelegt (P5) und über die Form der Prüfung wird entschieden (s.o.)
  • Die Abiturprüfungsfächer müssen von 11.1 an durchgehend belegt worden sein und sie müssen die drei verschiedenen Aufgabenfelder umfassen.

2.3 Abiturprüfung

Am Ende des Halbjahres 13.1 meldet sich der Prüfling zur Abiturprüfung. Er wird zugelassen, wenn die Mindestvorleistungen (Block 1) erfüllt sind.
Zu „Block 1“ gehören:
  • 40 Halbjahresleistungen in einfacher Wertung aus 12.1 bis 13.2 mit insgesamt mindestens 200 Notenpunkten
  • davon 32 Leistungen mit mindestens 5 Punkten
  • davon höchstens 4 Leistungen mit weniger als 5 Punkten aus einem Aufgabenfeld
  • keine Leistung darf mit „ungenügend“ bewertet worden sein
  • eine Leistung kann eine „Besondere Lernleistung“ sein.

Einzubringen sind auf jeden Fall:
  • alle Halbjahresleistungen aus den fünf Abiturprüfungsfächern (20 insgesamt)
  • alle Halbjahresleistungen aus dem dritten Kernfach, das nicht Prüfungsfach ist (4 insgesamt)
  • mindestens fünf Halbjahresleistungen aus den Naturwissenschaften (davon 1x Informatik möglich)
  • mindestens vier Halbjahresleistungen aus den profilergänzenden Fächern
  • mindestens zwei Halbjahresleistungen Kunst oder Musik
  • mindestens zwei Halbjahresleistungen der Fremdsprache, die nicht Kernfach ist
  • mindestens zwei Halbjahresleistungen in Geschichte
  • mindestens zwei Halbjahresleistungen Erdkunde/Wirtschaft/Politik
  • mindestens zwei Halbjahresleistungen Religion/Philosophie

Um auf die Gesamtzahl von 40 Halbjahresleistungen zu kommen, sind weitere Leistungen aus 12.1-13.2 frei wählbar. Die Zahl der Sportkurse wird allerdings auf 3 beschränkt.

Alle Entscheidungen zum Verlauf der Abiturprüfung, besonders auch zur Zulassung und zum Verhalten eines Prüflings, trifft auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen und Erlasse eine Abiturprüfungskommission (APK), die aus dem Schulleiter, dem Oberstufenleiter und drei weiteren Mitgliedern des Kollegiums besteht.

Die APK überprüft die Leistungen in Block 1 am Ende von 13.1 und am Ende von 13.2. Die Zulassung zum Abitur wird schon am Ende von 13.1 verwehrt, wenn die Mindestanforderungen bis zum Ende von 13.2 nicht mehr erfüllt werden können. Der Prüfling tritt dann um eine Jahrgangsstufe zurück, falls er dadurch die Verweildauer nicht überschreitet.

Schriftliche Abiturprüfung: Die Prüfungsarbeiten dauern in den auf erhöhtem Niveau unterrichteten Fächern (Kern- und Profilfach) (P1-P3) fünf Zeitstunden, im P5-Fach 4 Zeitstunden. Die Zeit kann sich bei experimentellen Fächern (NW, Ku, Mus) im besonderen Fall um bis zu eine Stunde verlängern. Die Arbeiten werden von einem Erstkorrektor und einem Zweitkorrektor korrigiert und bewertet. Dabei ist folgende Vorschrift besonders zu beachten: Bei „gehäuften Verstößen gegen grammatische und orthographische Regeln oder schwerwiegenden Mängeln in der äußeren Form werden im Gesamturteil bis zu zwei Punkte der einfachen Wertung“ (§12 (2))(d.h. bis zu zwei Zensurenpunkte) abgezogen (Bei mehr als 1 Fehler auf 49 Wörter). Diese Regelung ist bereits vorher in 11-13 bei Klassenarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten entsprechend anzuwenden!
Die schriftlichen Prüfungen liegen meist im Februar/März.

Vor der Bekanntgabe der Noten und Ausgabe der Zeugnisse für 13.2 am sechsten Unterrichtstag vor den mündlichen Prüfungen können die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen die Arbeiten ihrer Schützlinge einsehen, sind aber Schülern und Eltern gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Mündliche Abiturprüfungen: Nach der Bekanntgabe der Noten haben die Schülerinnen und Schüler bis zu den mündlichen Prüfungen unterrichtsfrei. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen intensiv von ihren Fach- und Klassenlehrkräften beraten lassen. Sie können binnen zwei Tagen nach Bekanntgabe (also am auf die Bekanntgabe folgenden Unterrichtstag) zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Fächern wählen.

Der Antrag auf zusätzliche Prüfungen muss schriftlich gestellt werden. Dazu dient ein Formblatt, das in jedem Falle, auch wenn keine Zusatzprüfung gewünscht wird, abzugeben ist (Datum und Uhrzeit der spätestmöglichen Abgabe bilden eine Ausschlussfrist!). Die auf dem Meldeformblatt getroffenen und unterschriebenen Entscheidungen sind verbindlich. Wer zu einer Prüfung nicht erscheint, von einer Prüfung zurücktritt oder die Leistung verweigert, hat das Abitur unabhängig von allen anderen Leistungen nicht bestanden. Zusatzprüfungen müssen gewählt werden, wenn sonst die Bedingungen des Blocks 2 der Abiturprüfung nicht erfüllt werden können. Geschieht dies nicht termin- und sachgerecht, ist der Prüfling durchgefallen und muss das Schuljahr wiederholen oder bei Überschreiten der Verweildauer die Schule verlassen.
Eine mündliche Prüfung in schriftlichen Prüfungsfächern zählt nur halb soviel wie das Ergebnis der schriftlichen Arbeit im Gesamtergebnis .
(Beispiel: schriftlich 2 Punkte, mündliche Zusatzprüfung 8 Punkte, gesamt 4 Punkte, also noch Minderleistung)

„Block 2“ , der Abiturblock, besteht aus:

  • den fünf Prüfungsleistungen in vierfacher Wertung.

Dabei müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden und in 3 Prüfungsfächern mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung.

Jede mündliche Prüfung dauert etwa 20 Minuten. Ihr geht eine in der Regel 30-minütige Vorbereitungszeit voraus. Es prüft die jeweilige Fachlehrkraft, die den Prüfling auch unterrichtet hat. Ihr sind in einem Fachausschuss 2-3 weitere Fachlehrkräfte beigeordnet, von denen aber, und dies in der Regel auch nur selten, die oder der Vorsitzende zusätzlich Fragen an den Prüfling stellt. Weitere Vorschriften zum Ablauf der mündlichen Prüfungen finden sich in §§ 14-16 der OAPVO.

2.4 Gesamtpunktzahl

Die Gesamtpunktzahl P wird als Punktesumme der 2 Blöcke aus Vorleistungen und Abiturprüfung gebildet.

3. Links im Internet:

Ein hervorragendes Portal für alle Fragen zum Bildungssystem in Schleswig-Holstein stellt das Lernnetz-SH dar: www.lernnetz-sh.de
Die Gliederung führt den Suchenden zu allen wichtigen Einzelseiten. So finden sich die Angaben zu den Themenkorridoren für das Zentralabitur unter dem Button „Zentrale Abschlüsse, Themenkorridore, Zentralabitur, Jahr,“
Die Abiturprüfungsverordnung fürs aktuelle Abitur findet sich unter www.lernnetz-sh.de/index.php?id=342.
Die Fachanforderungen für die Abiturprüfungen finden sich unter www.lernnetz-sh.de/index.php?id=181.
Die Lehrpläne finden sich unter http://lehrplan.lernnetz.de
Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) der Kultusministerkonferenz für die Erstellung der Abituraufgaben findet man unter : www.kmk.org/doc/schl/aschulw.htm#abi

gez. Fester, 3/08
29.5.2008



Information zur Oberstufe am Eckhorst
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