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Elternbrief - l - Schuljahr 2007/2008

Gebrauch und Umgang mit Mobiltelefonen während der allgemeinen Unterrichtszeit auf dem Schulgelände.

06. November 2007

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
nachdem die Schülerinnen und Schüler bereits zu Beginn des neuen Schuljahres verbindlich informiert wurden, möchte ich auch Ihnen den Beschluss der Schulkonferenz vom 28. Juni 2007 zur Kenntnis geben.

„Mit Beginn des neuen Schuljahres 2007/2008 gelten die folgenden Regeln:

  1. Die Schule trägt keinerlei Haftung für in die Schule mitgebrachte Handys und andere technische Geräte.

  2. Handys bleiben während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht wahrnehmbar. In Pausen und Freistunden dürfen Handys nur außerhalb des Schulgebäudes und in der Kuhle benutzt werden.

  3. Fällt ein Schüler durch Störungen mit einem Handy auf, wird dies auf einer gesonderten Seite im Klassenbuch vermerkt und der Schüler erhält eine mündliche Verwarnung. Es besteht die Möglichkeit, dass das Handy vom Lehrer an sich genommen wird. (§25 Schulgesetz)

  4. Bei der ersten Störung erfolgt eine mündliche Verwarnung mit Vermerk im Klassenbuch.

  5. Im Wiederholungsfall informiert der Klassenlehrer die Eltern.

  6. Im weiteren Wiederholungsfall erfolgt eine schriftliche Missbilligung.

  7. Bei Prüfungen jeglicher Art (Klassenarbeiten, Klausuren, Tests etc.) wird das Handy abgegeben. Ein Antreffen mit Handy wird als Täuschungsversuch gewertet.

Ergänzende Anmerkung: Fotos und Videos dürfen nur mit Einverständnis der abgebildeten Person aufgenommen werden, eine Veröffentlichung darf ebenfalls nur mit Erlaubnis erfolgen, sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen. Eine entsprechende Belehrung erfolgt zu Beginn des Schuljahres mit Eintrag ins Klassenbuch“.

Christian Wendt
Schulleiter